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    Embargos und Sanktionen

    Embargos und Sanktionen sind staatliche Maßnahmen, die im Rahmen der Außen- und Sicherheitspolitik eingesetzt werden, um Länder, Organisationen oder Einzelpersonen wirtschaftlich und politisch zu beeinflussen. Embargos umfassen Handelsbeschränkungen, die den Export oder Import von Waren, Dienstleistungen und finanziellen Mitteln einschränken oder verbieten. Sie können sich auf ganze Länder oder spezifische Güter beziehen. Sanktionen sind detailliertere Maßnahmen, die auf bestimmte Einzelpersonen, Unternehmen oder Wirtschaftssektoren abzielen, um politischen Druck auszuüben. Diese können finanzielle Beschränkungen, Reiseverbote oder den Zugang zu internationalen Märkten einschränken. Beide Instrumente zielen darauf ab, politische Ziele zu erreichen oder Verhalten zu ändern, ohne militärische Gewalt anzuwenden.






    Wissenswertes zu Sanktionen, Embargos und Beschränkungen


    Unsere Kunden versenden täglich weltweit Pakete – allerdings gibt es Regeln, die den Versand an bestimmte Empfänger, Organisationen oder Länder einschränken.

    Diese Beschränkungen, auch Sanktionen oder Embargos genannt, zielen darauf ab, die Bereitstellung bestimmter Güter, Dienstleistungen, von Wissen oder finanziellen Mitteln zu verhindern.

    Es liegt in Ihrer Verantwortung als Versender zu ĂĽberprĂĽfen, ob Ihr Versandgut von solchen Embargos oder Ausfuhrkontrollen betroffen ist.

    Bei Verstößen dürfen wir als Versanddienstleister Maßnahmen ergreifen, dazu zählt auch die Entsorgung des Pakets. Als Versender könnten Sie außerdem Ermittlungen durch die zuständigen Behörden ausgesetzt werden.

    Wo erhalte ich aktuelle Informationen?

    Wenn Sie Pakete von Deutschland aus versenden, sollten Sie sich auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle informieren. Die Website bietet auch Verweise auf relevante Informationen, die von der UN und der EU veröffentlicht wurden.



    Personenbezogene Embargos

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlicht auf seiner oben genannten Website Merkblätter zu länderunabhängigen Embargomaßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus inklusive Verweisen auf Namenslisten des Sanktionsausschusses der Vereinten Nationen.

    Danach ist es grundsätzlich verboten, den in den Verbotslisten benannten Personen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Hierunter fällt zum Beispiel die Auszahlung von Bargeld, die Hingabe eines Schecks oder die Lieferung einer Ware.

    Es handelt sich oft um Einzelpersonen und Organisationen, die mit den auf der Embargoliste befindlichen Ländern verbunden oder dort ansässig sind. Sie können sich jedoch auch überall sonst in der Welt aufhalten. Falls Sie Güter an eine auf den Verbotslisten befindliche Einzelperson oder Organisation versenden möchten, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

     

    Länderbezogene Embargos

    Bitte beachten Sie, dass sich die Embargo-Länderliste von Zeit zu Zeit ändern kann. Deshalb sollten Sie den Status eines Landes prüfen, bevor Sie ein Paket dorthin versenden.

    Hier finden Sie die aktuelle Embargo-Länderliste: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

    Für jedes dieser Länder existieren spezielle Beschränkungen in Bezug auf die einzuführenden Güter. Oft handelt es sich dabei um Güter, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken zugeführt werden können (sog. Dual-Use-Güter). Falls Sie Pakete in Länder versenden, die einer Exportkontrolle unterliegen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie hierzu berechtigt sind.

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